Zuschuß vom Arbeitgeber für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung
Wenn man privat versicherter Arbeitnehmer ist, bekommt man vom Arbeitgeber einen Zuschuß zur Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung.
Der Zuschuß ist die Hälfte des Betrages, aber maximal 227,81 Euro (2002).
Auch bei der Pflegepflichtversicherung beträgt der Zuschuß die Hälfte des Betrages, maximal aber 28,69 Euro (2002).
In Sachsen beträgt der Zuschuß der Pflegepflichtversicherung maximal 11,81 Euro, da dort kein Feiertag abgeschafft wurde.
Webseite:
http://www.versicherung-online24.com/lexikon/a/a2.php
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