Mehrwertsteuererhöhung verletzt nicht die Grundrechte von Familien
Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde einer Familie mit sechs Kindern, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die Umsatzsteuer nicht die Grundrechte der Familien verletzt und die Entscheidung zu Verfassungsbeschwerde nicht angenommen.
Die Familie war der Meinung, daß sie durch die Mehrwertsteuererhöhung, gegenüber Kinderlosen benachteiligt wären. Dies würde die Steuergerechtigkeit verletzen.
Das Bundesverfassungsgericht ist aber der Meinung, das die höhere Belastung im System der indirekten Steuern notwendig angelegt sei. Die Belastung müsse deshalb bei der Einkommensteuer, beim Familienlastenausgleich, berücksichtigt werden.
(BVerG, Beschluß vom 6.12.2007 – 1 BvR 2129/07)
Webseite:
http://www.lexisnexis.de/aktuelles/steuern/129768/mehrwertsteuererhoehung-verlet…
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