Steuervorteile bei der Riester-Rente
Aufgrund der Bezuschussung des Staates und der ständigen Präsenz der notwendigen Altersversorgung, werden immer mehr Riester-Verträge abgeschlossen. Die Deutschen verstehen langsam, daß sie sich nun selbst um ihre Altersversorgung bemühen müssen.
Um die Anzahl der Abschlußfreudigen noch zu steigern, wurden Auszahlungsmodalitäten verbessert und der Zulagenantrag muß nicht jedes Jahr neu beantragt werden. Bei Rentenbeginn, z.B., könnte man 30 % (vorher 20 %) des ersparten Kapitales sich auszahlen lassen.
Die Zulage beträgt ab 2008 pro Kind 185 Euro und die Grundzulage pro Singel 154 Euro. Dafür muß man aber den vollen Sparbetrag (bestimmte Einkommensteile) einzahlen. dann kann man diese Höchstzulagen bekommen. Die Kinderzulage erhält derjenige, der auch das Kindergeld bezieht.
Um die Förderung zu erhalten, muß man eine bestimmte Summe einzahlen. Pro Vertrag sind es mindestens 60 Euro. Möchte man die volle Förderung erhalten, muß man ab 2008 vier Prozent seines Jahreseinkommens in seinen Vertrag einzahlen.
Es ist auch möglich, bei finanziellen Engpässen, daß der Versicherte aussetzt. Für diesen Zeitraum erhält er dann auch keine Förderung.
Webseite:
http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/riesterrente/riester-rente_aid_28081…
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