Riesterrente -Was nehme ich?-
Die Riesterrente kann ein Banksparplan, Fond oder eine private Rentenversicherung sein.
Mittlerweile gibt es über 3600 zertifizierte Produkte.
Anlageformen erhalten nur die staatliche Förderung, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" für die jeweilige Anlage ausgestellt hat. Die bescheinigung wird erstellt, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, sie ist aber keine Garantie für Qualität oder Renditeversprechen.
Als förderfähigen Rentenprodukte wurden die Rentenversicherungen, Banksparpläne und in- und ausländische Investmentfonds zertifiziert.
Eine Kombination ist auch zulässig.
Die Verträge müssen folgende Anforderungen erfüllen:
"-Die Anlage darf nicht beliehen oder andersweitig verwendet werden.
-In der Ansparphase sind regelmäßig freiwillige Aufwendungen zu erbringen.
-Auszahlungen dürfen erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres oder mit dem Beginn einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.
-Eine Auszahlung darf nur in Form einer lebenslang steigenden oder gleichbleibenden monatlichen Leibrente erfolgen.
-Die Abtretung oder Übertragung von Forderungen oder Eigentumsrechten aus dem Vertrag an Dritte muss ausgeschlossen sein.
-Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren in gleichmäßigen Jahresbeträgen verteilt werden. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Praxis, bei der Abschlusskosten gleich zu Laufzeitbeginn komplett in Rechnung gestellt werden.
- Der Vertrags-Anbieter verpflichtet sich, den Versicherten „jährlich schriftlich über die Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge, das bisher gebildete Kapital, die einbehaltenen anteiligen Abschluss- und Vertriebskosten, die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals, die erwirtschafteten Erträge zu informieren“.
- Der Versicherte hat das Recht, während der Ansparphase den Vertrag ruhen zu lassen.
- Der Vertrag muss zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündbar sein, um eine Übertragung des angesammelten Vermögens auf einen anderen Vertrag zu ermöglichen."
Webseite:
http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/riesterrente/wie-viel-jeder-sparen-m…
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