Das neue Unterhaltsrecht
Beim neuen Unterhaltsrecht wird das Kind gestärkt, da es nun an erster Stelle steht.
An zweiter Stelle steht derjenige, der wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt ist. Es kommt auch nicht mehr darauf an, ob es Ehefrauen oder nichteheliche Mütter sind.
An dritter unterhaltsberechtigter Stelle stehen die früheren Ehepartner.
Die Eltern erhalten hinter den Kindern den Rang, um das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen.
Der nacheheliche Unterhalt war bisher unbegrenzt, nun wird der Unterhaltsanspruch befristet.
Wenn die Ehefrau einen längeren Unterhalt beanspruchen möchte, muß sie diesen erklären und Beweise darlegen, warum ein längerer Unterhalt notwendig ist.
Ab dem 3. Lebensjahr des Kindes kann man den Eltern zumuten, daß sie halbtags tätig sein können.
Bei der Feststellung des Unterhaltes kommt es auf die eigene Erwerbssituation, das Lebensalter und den Gesundheitszustand an. Die ehelichen Lebensverhältnisse sind nicht mehr bedeutend.
Neu ist auch, daß sich der Unterhalt der errsten Ehefrau, wenn der Mann nochmals heiratet, reduziert.
Ein Vorteil bekommt somit die neue Ehefrau oder Lebensgefährtin, da sie mit der früheren Frau gleichgestellt wird oder sogar noch im Rang vorgeht, wenn sie minderjährige Kinder betreut und versorgt.
Die Zweitfamilie wird durch die neue Reform gestärkt, aber zu Lasten der alten Ehefrau.
- Das neue Unterhaltsrecht
Ab 1.1.2008 tritt das neue Unterhaltsrecht in Kraft. Da Kinder besonderen Schutz benötigen, stehen s - Wenn das Kind krank ist – Krankengeld
Wenn ein Kind erkrankt, braucht es nicht nur medizinische Hilfe, sondern auch die Zuwendung, das "Kü - Kindheit unter einem bestimmten Motto
Die Erziehung des Kindes verläuft unter einem bestimmten Motto der Eltern, das ihnen oft selbst nic - Elternunterhalt -Wann muß ich zahlen?-
Wenn Kinder gut verdienen und Eltern Sozialhilfe bekommen, kann das Sozialamt Regressforderungen an - Wütende Kinder: Trotzphase/ Entwicklung
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