Wahl -Was ist wichtig?- Teil 1
Wahlberechtigt sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Für die Landtagswahl muß der Berechtigte mindestens drei Monate im Bundesland wohnen, dort gemeldet sein und Deutscher sein.
Der Ort zum Wählen sind die Wahllokale in der Nähe der Wohnung. Das richtige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung ausgewiesen. Ansonsten kann auch die Gemeinde oder Stadt weiterhelfen.
Beim Wählen kann man nicht vertreten werden, "..das Wählen ist ein höchstpersönliches Recht, es kann keiner vertreten werden."
Wer am Wahlsonntag nicht persönlich erscheinen kann, kann im Vorfeld die Briefwahl bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Zur Wahl braucht man nur die Wahlbenachrichtigungskarte mitgringen und vorlegen. Ist diese nicht mehr vorhanden, reicht auch ein Personalausweis oder Reisepass. Der Führerschein reicht in der Regel nicht aus.
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