Mietrecht -Schimmelbefall an Möbeln, wer muß den Schaden bezahlen?-
In einer Mietwohnung kam es zu einem Schimmelbefall im Schlafzimmer. Auch die Möbel wurden dadurch beschädigt.
Nun wollten die Mieter, daß der Vermieter den Möbelschaden ersetzt und eine Außendämmung an das Haus anbringt.
Der Vermieter verweigerte die Schadensregulierung und eine Außendämmung. Er fand einen Innenisolierung günstiger. Weiterhin war er der Ansicht, daß die Mieter die Möbel zu der Wand in einem fünf Zentimeter-Abstand hätten aufstellen müssen.
Das Landgericht München, AZ 1,4 S 62/06), war anderer Ansicht. Es entschied, daß der Vermieter für den Schaden aufkommen muß und das er eine Außendämmung anzubringen hat. Der Vermieter ist alleine für das Feuchtigkeitsproblem zuständig, wenn man dem Mieter kein falsches Verhalten, wie z.B. falsches lüften, nachweisen kann.
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