Rechtsschutzversicherung – eine Versicherung für Jedermann
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Neben den Pflichtversicherungen gibt es auch die Individualversicherungen. Dazu gehört die Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherung haftet für jede Form von einem eingetretenen Rechtsstreit. Außerdem prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Fall auch vor Gericht Erfolg hat und dass dem Versicherungsnehmer kein belastendes Handeln vorgeworfen wird.
Die Deckungssumme ist im Regelfall festgelegt. Damit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren bezahlt. Auch die Zeugengelder und Honorare evtl. hinzugezogener Sachverständiger sowie die Gerichtskosten reguliert die Rechtsschutzversicherung. Sollte der Versicherungsnehmer die Kosten der Gegenpartie übernehmen müssen, so wird auch diese von dem Versicherungsunternehmen reguliert. Damit sich der Versicherungsnehmer im Falle vor einem Strafvollzug schützen kann, wird die Kaution bis zu einer Höhe von 50000 Euro von der Versicherung gestellt. Die meisten Rechtsschutzversicherungen werden mit Selbstbeteiligung abgeschlossen.
Bei der Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung ist der Anspruch auf Schadensersatz versichert. Ein Beispiel hierfür ist ein Verkehrsunfall, bei dem ein Teil über die Haftpflichtversicherung abgesichert ist, während man den Rest über die Versicherung für Schadenersatz einklagen kann.
Die Arbeits-Rechtsschutzversicherung deckt Streitigkeiten aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis ab. So kann mittels Anwalt gegen Kündigung oder einem falschen Arbeitszeugnis geklagt werden.
Bei der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung macht das Versicherungsunternehmen einen Unterschied zwischen einer Mietwohnung und Wohneigentum. In den Vertragsbedingungen werden die Risiken der einzelnen Rechtsschutzversicherung festgelegt.
Die Versicherung für Vertrags- und Sachenrechtsschutz tritt für Streitigkeiten aus Kaufverträgen ein. Für die Rechtsschutzversicherung für Sachenrecht kann der Geschädigte Klage erheben lassen wegen ungerechtfertigter Bereicherung.
So kann der Versicherungsnehmer auch gegen Nichtanerkennung der Erwerbsminderungsrente oder gegen Falschberechnung von Arbeitslosengeld juristisch angehen, wenn er eine Sozialgerichts-Rechtschutzversicherung besitzt.
Die Straf-Rechtsschutzversicherung haftet nicht bei vorsätzlicher Körperverletzung oder Mord und Totschlag, jedoch für fahrlässige Körperverletzung sowie Sachverhalte, die gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz verstoßen.
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